Eine zwischenmenschliche Begegnung mit dem Arbeitsrecht
Freitag, Juli 23rd, 2010Heute freue ich mich, dass ich mal einen “Gastautor” im Blog habe: Mein Freund und Anwalt Martin Rieke von den paraGrafen aus Hamburg hat sich einmal damit auseinander gesetzt, wie man die Liebe von Rechtswegen betrachen könne… sehr lustig:
Was macht ein Jurist, wenn er keine Gesetze hat? Er sucht sich welche! Klingt wie ein Anwaltwitz, enthält aber eine grundlegende Arbeitstechnik der Juristen: Die Analogie. Wenn es für einen Lebenssachverhalt noch keine Gesetze gibt, wird nach einem ähnlichen Sachverhalt gesucht, um sich dann dessen Prinzipien nutzbar zu machen.
So gibt es keinerlei Gesetze, welche eine Liebesbeziehung regeln. Das ist natürlich auch gut so – Liebe soll frei, wild und vor allem aus uns selber kommen. Gedanklich kann man
dennoch durchspielen, wie Grundsätze eines Rechtsgebietes zur Anwendung in der Partnerschaft kämen; mit vielleicht überraschenden Einsichten!
Folgende Analogie mit dem Arbeitsrecht erlaubt darüber hinaus ein ungezwungenes Kennenlernen von Prinzipien des Rechts.
Beginn der Beziehung
Aus arbeitsrechtlicher Sicht kann nur davor gewarnt werden, ein Verhältnis anzufangen ohne sich auf wesentliche Dinge geeinigt zu haben. Das „Fangen Sie einfach mal an…“ eines Arbeitgebers hat diesen für nur einen Tag Arbeit mehr als € 4.000,00 gekostet. Sich ohne großes Kennenlernen in ein Verhältnis zu begeben hat meist ähnlich hohe, diesmal emotionale
Kosten, welche aus Freude über die Tätigkeit häufig unerkannt bleiben.
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